Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursveranstaltungen
1. Geltungsbereich
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Seminaren, Lehrgängen, Inhouseschulungen, e-Learnings, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit PREVILANCE® - Christoph Anrich, Payerstraße 2, D – 72074 Tübingen – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande; mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit unseren Bedingungen einverstanden.
2. Vertragsabschluss
Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen von PEVILANCE® gelten die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn PREVILANCE® eine verbindliche Buchungsanfrage des Teilnehmers, in Schriftform bestätigt. Die Anmeldung kann telefonisch oder schriftlich (Brief, Fax oder Email) entgegengenommen werden. Sie erhalten spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Rechnung.
Alle Veranstaltungen sind stets auf eine ausgeschriebene Teilnehmerzahl begrenzt und erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen. Melden Sie sich deshalb möglichst umgehend an. Die Plätze werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen vergeben.
Unwesentliche Änderungen der ausgeschriebenen Termine, der Programme, des Seminarortes, des Zeitablaufes und der Kursleiter behält sich PREVILANCE® vor.
3. Vertragsdauer
Die Vertragsdauer beginnt am ersten Weiterbildungstag und endet automatisch am letzten Weiterbildungstag.
4. Stornierung und Kündigung
PREVILANCE® kann die Bildungsmaßnahme stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bei höherer Gewalt oder plötzlicher Krankheit des Kursleiters behält sich PREVILANCE® eine Stornierung bzw. einen Abbruch (nach Beginn) vor.
a) Allgemein
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,– EUR bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen gemäß Satz 1 behandelt.
b) Ist Ihnen die Teilnahme an einem von Ihnen gebuchten Kurs nicht möglich, können Sie bis 48h vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen. Dieser nimmt an Ihrer statt an dem Kurs teil. Sie bleiben jedoch als Vertragspartner von PREVILANCE® zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet und verständigen sich intern mit Ihrem genannten Ersatzteilnehmer über den Kostenausgleich. Die Ummeldung bedarf in jedem Falle der Schriftform (Post, Email oder Fax).
c) Stornierung bei Rabattvereinbarung
Hat der Teilnehmer von PREVILANCE® einen Rabatt eingeräumt bekommen, so gilt dieser Rabatt nur für die Vertragsdurchführung. Sollte der Teilnehmer eine Veranstaltung stornieren, so berechnen sich die Stornogebühren nach der vollen Veranstaltungsgebühr.
d) Frist und Form
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Brief, Email oder Fax eingehen.
5. Zahlungsweise und Mahnung
Die Zahlung Ihrer Teilnehmergebühren erfolgt vor Kursteilnahme per Rechnung.
Der Zahlung der im Vertrag festgelegten Seminargebühren ist, soweit nicht anders ausgewiesen, innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem Konto des Empfängers. Sollte zum Fälligkeitstermin noch keine Zahlung erfolgt sein, behält sich PREVILANCE® das Recht vor, den Seminarplatz bzw. die Teilnahme an der Veranstaltung anderweitig zu vergeben, was dennoch nicht von der Verpflichtung der Zahlung befreit. Des Weiteren behält sich PREVILANCE® bei Nichtzahlung vor, ab der Mahnstufe zwei eine Mahngebühr i. H. v. 5,- EUR je Mahnung zu erheben.
Eine Ratenzahlung kann auf Anfrage gesondert vereinbart werden, wobei Sie eine entsprechende Anfrage bitte bereits bei Anmeldung an uns richten.
Prämiengutscheine nimmt PREVILANCE® unter Vorbehalt an. Im Falle einer Ablehnung des Antrages beim Bundesverwaltungsamt, aus Gründen, die nicht von PREVILANCE® zu vertreten sind, sind die gesamten Kursgebühren vom Teilnehmer zu begleichen.
6. Teilnahmebescheinigung/Zertifikate
Die Teilnehmer erhalten bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme und bezahlter Seminargebühr eine Teilnahmebescheinigung bzw. entsprechendes Zertifikat vor Ort ausgehändigt. Für einen in Auftrag gegebenen Versand sowie die Erstellung von Ersatzdokumenten wird eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10,00 EUR erhoben.
7. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Soweit den Teilnehmern Unterlagen in Schriftform ausgehändigt und zum Download zur Verfügung gestellt werden, beschränkt sich die Nutzung ausschließlich auf den Teilnehmer. Er kann die Dateien auf seinem Rechner und zusätzlich auf mobilen Geräten beliebig oft speichern, muss aber sicherstellen, dass nur er darauf Zugriff hat. Eine Weitergabe der Unterlagen sowie Zugangsdaten ist nicht zulässig. Wenn nicht anders angegeben sind die Teilnehmer nicht befugt, Unterrichtsmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu vervielfältigen und weiterzugeben.
8. Film und Fotorechte
Das Anfertigen von Ton-, Film- und Fotoaufnahmen während einer Veranstaltung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kursleiters. Der Teilnehmer einer Veranstaltung willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
9. Datenschutz
Die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich für den Vertragsgegenstand von PREVILANCE® und den jeweiligen vertragsbezogenen Leistungserbringern verarbeitet und im gesetzlichen Rahmen gespeichert. Eine darüberhinausgehende Weitergabe erfolgt nicht.
10. Haftung
Das jeweilige Seminar wird sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt PREVILANCE® keine Haftung.
Weiterhin übernimmt PREVILANCE® keine Haftung für Schäden an Eigentum und Gesundheit die vor und nach der Veranstaltung, insbesondere bei An- und Abfahrt der Teilnehmer entstehen sowie für den Verlust der vom Teilnehmer zu den Veranstaltungen eingebrachten Sachen, einschl. PKW. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen PREVILANCE® unabhängig vom Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, PREVILANCE®, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Soweit PREVILANCE® dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch PREVILANCE®, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
Resultieren die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer aufgrund einer Handlung oder Unterlassung seitens von PREVILANCE® einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleidet. Soweit die Haftung von PREVILANCE® ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11. Sonstige Bestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
13. Schlussbestimmung
Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt, ist
a) der Gerichtsstand Tübingen
b) das anzuwendende Recht deutsches Recht.
Die vorliegenden AGB/Nutzungsbedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand 03/2019